Ablauf

Wichtige Information: zurzeit biete ich ausschließlich freitags Termine in der Privatpraxis an.

 

Die erste Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel telefonisch, über das Kontaktformular oder per E-Mail. Im nächsten Schritt vereinbaren wir, sofern aktuell zu den von Ihnen möglichen Zeiten ein Terminslot frei ist, einen Termin für ein Erstgespräch. Wenn zurzeit kein Termin frei ist, können Sie sich gerne auf meine Warteliste setzen lassen. Sie erhalten von mir vorab alle notwendigen Informationen über die Rahmenbedingungen einer Psychotherapie schriftlich.

 

Im Anschluss an das Erstgespräch folgt klassischerweise die sogenannte Probatorik. Dieser erste Abschnitt im Therapieprozess dient dazu, sich näher kennenzulernen und um einen genauen Überblick über die vorliegenden psychischen Belastungen / Symptome zu erlangen. Hierzu stehen bis zu vier weitere Sitzungen zur Verfügung, welche von den privaten Krankenkassen / der Beihilfe ohne vorherige Beantragung übernommen werden. Wenn wir am Ende dieser Phase gemeinsam zu der Entscheidung kommen, dass eine weitere Zusammenarbeit hilfreich und sinnvoll erscheint, stelle ich bei Privatpatient*innen einen Antrag auf Psychotherapie bei der privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfe-Versicherung. Der Prozess der Antragsstellung unterscheidet sich teilweise zwischen den Krankenkassen. Bitte informieren Sie sich daher frühzeitig über die für Ihren Fall notwendigen Antragsunterlagen, welche Sie im Regelfall direkt von Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle erhalten.

 

Bei Selbstzahler*innen entfällt dieser formale Prozess der Antragsstellung, inhaltlich wird zu Beginn in der Regel analog eine Probatorikphase (d.h. Zeit zum Kennenlernen und für ausführliche psychologische Diagnostik) empfohlen.

 

In allen Fällen (Privatversicherung, Beihilfe-Versicherung oder Selbstzahler*innen) ist vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie eine somatische Abklärung durch einen Arzt (Konsiliarbericht) notwendig. Diese soll dazu dienen, mögliche somatische Ursachen / Einflüsse vorab einzuschätzen und auszuschließen, dass aus ärztlicher Sicht Kontraindikationen für die Durchführung einer Psychotherapie bestehen.